3. Es sei eine Neuprüfung der medizinischen und arbeitstechnischen effektiven körperlichen Einschränkungen des Versicher[t]en vom Versicherungsgericht anzuordnen, in Hinsicht auf die Ausrichtung der nun beantragten Invaliditätsrente (30%); es sei demnach eine spezialärztliche Untersuchung vom Gericht anzuordnen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. Juli 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdeführers. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: