"1. Es seien der Einsprache-Entscheid der SUVA vom 18.03.2025, sowie die vorgängige SUVA-Verfügung aufzuheben: Es sei die bisherigen bei der SUVA deponierten Beschwerdeantworten der Unfallversicherung abzulehnen; 2. Es sei [dem Beschwerdeführer] eine UVG-Invalidenrente zu 30%, mit Wirkung ab 01. Juni 2024 auszurichten,