2.4. Mit Schreiben vom 14. Mai 2025 ergänzte der Beschwerdeführer seine Ausführungen in der Beschwerde weiter, und mit Eingabe vom 21. Mai 2025 beantragte er, es sei "die Dringlichkeit einer finanziellen Gutsprache für die Umschulung zum Berufskraftfahrer (C/CE, CZV) formell festzustellen". -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: