"- Der Einspracheentscheid vom 1. Mai 2025 sei aufzuheben. - Es sei festzustellen, dass ich die selbstständige Erwerbstätigkeit mit der Einzelfirma "C._____" per 31. Januar 2025 definitiv beendet habe. - Es sei mir rückwirkend per 3. Februar 2025 der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung gemäss Art. 8 ff. AVIG zu gewähren. - Es sei festzustellen, dass ich sämtliche Anspruchsvoraussetzungen gemäss Art. 8 und Art. 13 AVIG erfülle. - Es sei dem AWA die Übernahme der Verfahrenskosten aufzuerlegen."