2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid des Beschwerdegegners vom 1. Mai 2025 erhob der Beschwerdeführer mit an den Beschwerdegegner adressierter und von diesem an das Versicherungsgericht weitergeleiteter, vom 1. Mai 2025 datierender Eingabe (Beschwerdeschrift 1) fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: