Bezüglich einer von Dr. med. D._____ mit Bericht vom 11. Oktober 2023 erstmals geäusserten Verdachtsdiagnose einer Peronealsehnenreizung (VB 27) hielt sie weiter fest, die Reizung sei gemäss den klinischen Feststellungen von Dr. med. D._____ über dem Tuberculum peroneale lokalisiert, einem anlagebedingten Knochenvorsprung. Es handle sich dabei um eine Krankheit, zumal eine Schädigung der Peronealsehnen nicht dokumentiert sei (VB 37, S. 2).