3.2. 3.2.1. Die Beschwerdegegnerin legte die Sache mehrfach ihrer beratenden Ärztin Dr. med. C._____ vor. Diese hielt in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2023 fest, der Beschwerdeführer habe beim Ereignis vom 20. Juni 2022 eine Distorsion des oberen Sprunggelenks (OSG) erlitten. Össäre Läsionen seien radiologisch ausgeschlossen worden. Es sei daher davon auszugehen, dass "Ende Juli 2022" der "med. Endzustand" erreicht gewesen sei. Die (zu diesem Zeitpunkt) beklagten Beschwerden im Calcaneocuboidalgelenk seien nicht überwiegend wahrscheinlich auf das Ereignis vom 20. Juni 2022 zurückzuführen, zumal eine Chopart-Verletzung nicht dokumentiert sei.