gen fehlenden Bezugs zum vorliegend zu beurteilenden konkreten Fall nicht geeignet sind, den Nachweis einer unfallbedingten Genese des bestehenden linksseitigen Schulterschadens zu erbringen, und zudem die vertretene Auffassung, dass ein Sturz mit direktem Schulteranprall eine Rotatorenmanschettenruptur verursachen könne, keinesfalls unumstritten ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_672/2020 vom 15. April 2021 E. 4.5).