J._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Klinik D._____, hielt in ihrem Bericht vom 5. Januar 2022 im Wesentlichen fest, beim Beschwerdeführer lägen in beiden Schultergelenken multiple Pathologien vor, welche die Schmerzen in beiden Schultern erklären könnten (VB 295). Med. pract. J._____ äussert sich nicht zur Ursache der Schulterbeschwerden, und es gehen aus ihrer Beurteilung keine wichtigen Aspekte hervor, die im Rahmen der Begutachtung unerkannt oder ungewürdigt geblieben wären (Urteil des Bundesgerichts 8C_461/2021 vom 3. März 2022 E. 4.1).