Der neurologische Gutachter führte aus, in den Akten werde angegeben und der Beschwerdeführer berichte auch in der Befragung im Rahmen der aktuellen Begutachtung, dass psychische Störungen bestünden, die fachärztlich behandelt worden seien. Genaue Angaben hierzu lägen nicht vor. Auch nach Rückfrage beim Hausarzt sei es nicht gelungen, zusätzliche relevante Informationen zu erhalten. Im vorliegenden Fall sei sowohl hinsichtlich Krankheitsverständnis und Krankheitsmodell als auch Krankheitsverlauf wahrscheinlich eine relevante Rolle einer psychischen Störung zuzuschreiben. Es sei der Verdacht auf eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren zu evaluieren.