Die im Rahmen der Begutachtung durchgeführte orthopädischklinische Untersuchung des Beschwerdeführers liefere leider keine Erkenntnisse über die Hauptursache der schmerzauslösenden Strukturen in beiden Schultern. Aufgrund der ubiquitär angegebenen Schmerzen und Funktionseinschränkungen liessen sich insbesondere keine verwertbaren Rückschlüsse auf den Zustand der Rotatorenmanschette oder des Knor- pel-/Knochen-Status des Schultergelenkes ziehen. Auffallend dabei seien die exakt seitengleichen Beschwerden.