Hinsichtlich der rechten Schulter hielt der orthopädische Gutachter fest, im Seitenvergleich zeige sich rechts eine etwas tiefergreifendere Teilruptur der Supraspinatussehne. Ebenfalls seitendifferent sei die stattgehabte AC-Ge- lenksverletzung mit nicht mehr kongruent stehendem Schultergelenk rechts und hierfür passenden Bandverletzungen des AC-Gelenkes. Symmetrisch seien die Veränderungen der Subscapularis-Sehnen und Bizeps- Sehne, welche sich somit beidseits in fraglich medialer Subluxationsstellung befänden. Es könne somit bilanzierend für die linke und rechte Schulter eine annähernd symmetrische Situation betreffend die beginnende -9-