5.2. 5.2.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, die Gutachter der Klinik C._____ seien von einer komplett falschen Ausgangssituation ausgegangen, da die Beschwerdegegnerin initial die Unfallkausalität sowohl im Grundfall als auch im Rückfall anerkannt habe. Die Prüfung des medizinischen Sachverhalts hätte sich daher darauf beschränken müssen, ob zwischenzeitlich Umstände eingetreten seien, die den Wegfall der anerkannten Unfallkausalität der erhobenen Befunde und Diagnosen als überwiegend wahrscheinlich erscheinen liessen (Beschwerde S. 6 ff.).