2. Eigen- und aktenanamnestisch Störung aus dem psychiatrischen Formenkreis ohne genauere Zuordnung 3. Chronische lumbale Rückenschmerzen 4. Diabetes mellitus 2 5. Thalassämie minor" Die Gutachter kamen zum Ergebnis, dass die aufgeführten Gesundheitsschäden sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht auf die Ereignisse vom 18. Februar und vom 29. Oktober 2009 zurückführen liessen und die fraglichen Unfälle mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch nicht zu einer Verschlimmerung vorbestehender Gesundheitsschädigungen geführt hätten (VB 275 S. 55 und 57).