Bildgebung nicht "festmachen"; diesbezüglich sei auf die neurologische Beurteilung zu verweisen (S. 116 des medaffairs-Gutachtens). Der neurologische medaffairs-Gutachter hatte in seinem Teilgutachten vom 23. Mai 2024 ausgeführt, aus neurologischer Sicht bestünden keine Hinweise auf eine organisch-strukturelle Läsion des zentralen oder peripheren Nervensystems als Ursache der Ausfallsymptomatik. Die im Vordergrund stehende sensomotorische Hemisymptomatik links werde somit aus neurologischer Sicht weiterhin als funktionell eingestuft und entspreche daher nicht einer neurologischen Diagnose im engeren Sinne.