6.2. 6.2.1. Die RAD-Ärzte Dres. med. C._____ und D._____ stellten in ihren Stellungnahmen vom 6. und 9. September 2024 (E. 3.1. f. hiervor) – gestützt auf die medizinischen Akten, insbesondere das beweiskräftige polydisziplinären Gutachten der medaffairs AG vom 9. August 2024 (vgl. E. 5 hiervor) – fest, dass weder bezüglich des als hochgradig beschriebenen sensomotorischen Hemisyndroms links noch bezüglich der damit zusammenhängenden motorischen Ausfälle des linken Beines oder der geklagten Armschmerzen links ein objektivierbares pathologisches Korrelat bestehe. Dies ist vor dem Hintergrund der medizinischen Berichte, auf die sie sich stützten, ohne Weiteres nachvollziehbar.