Aus neuropsychologischer Sicht liessen sich etwa aufgrund der nicht validen Resultate keine Aussagen zu Diagnosen und zur Arbeitsfähigkeit machen (VB 396.2 S. 4). Die geklagten Symptome und Funktionseinbussen seien seit Jahrzehnten weder konsistent noch plausibel und dementsprechend auch die Untersuchungsergebnisse weder valide noch nachvollziehbar. Es fänden sich Hinweise auf Inkonsistenzen, Aggravation und Simulation. Die Beschwerdeschilderung sei seit Jahrzenten auffallend diffus, bunt und widersprüchlich, und zu relevanten Aspekten der Anamnese würden beispielsweise im Rahmen der aktuellen psychiatrischen Untersuchung kaum Details angegeben. Auch hinsichtlich der Frage nach der