Die Gutachter hielten fest, der Beschwerdeführer zeige seit gut 25 Jahren ein progredientes schweres Krankheitsbild im Bereich des Bewegungsapparates und des Nervensystems, ohne dass bisher eine eindeutige orga- nisch-strukturell begründete Diagnose habe gestellt werden können, die auch nur annäherungsweise das Ausmass der beklagten Beschwerden erklären könnte. Das aktuelle Leiden habe 1999 mit mehreren "bagatellär anmutenden" Unfällen im Auto und auf der Arbeit begonnen, die aber offenbar beim Beschwerdeführer den Eindruck einer schweren körperlichen Schädigung hervorgerufen hätten, worauf er sich auch aktuell in den anamnestischen Angaben wiederholt bezogen habe.