5. Im – beweiskräftigen (vgl. E. 5.2 des mit Urteil des Bundesgerichts 8C_583/2025 vom 20. November 2025 bestätigten Urteils des Versicherungsgerichts VBE.2024.603 vom 18. August 2025, mit welchem die vom Beschwerdeführer gegen die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 9. Dezember 2024 betreffend Abweisung des Rentenbegehrens erhobene Beschwerde abgewiesen worden war) – polydisziplinären (Allgemeine Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie, Neuropsychologie) Gutachten der medaffairs AG, Basel, vom 9. August 2024 (VB 396), auf das sich die beiden RAD-Ärzte im Wesentlichen stützten, wurden die folgenden