2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. Mai 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 11. Juni 2025 hielt der Beschwerdeführer an seinem Rechtsbegehren fest. 2.4. Am 12. August 2025 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Unterlagen ein. 2.5. Am 18. September 2025 reichte die Beschwerdegegnerin auf entsprechendes Ersuchen des Gerichts noch das in den Vernehmlassungsbeilagen fehlende orthopädische Teilgutachten der medaffairs AG vom 18. Juli 2024 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: