2024 die Ablehnung des Gesuchs um Kostengutsprache in Aussicht. Nach dagegen gerichteten Einwänden und ergänzender Begründung des Gesuchs durch die Rehaklinik B._____ traf die Beschwerdegegnerin weitere medizinische Abklärungen und hielt wiederholt Rücksprache mit dem RAD. Danach entschied sie mit Verfügung vom 9. April 2025 ihrem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. April 2025 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 9. April 2025 und die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin zur Übernahme der Kosten der Oberschenkelorthese.