Das letzte Rentenbegehren vom 11. Februar 2022 wies die Beschwerdegegnerin nach medizinischen Abklärungen, welche unter anderem eine polydisziplinäre Begutachtung durch die medaffairs AG, Basel, beinhalteten, mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde wies das hiesige Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2024.603 vom 18. August 2025 ab, soweit es darauf eintrat. Dieses Urteil wurde vom Bundesgericht mit Urteil 8C_583/2025 vom 20. November 2025 bestätigt.