Mit Verfügung vom 1. Oktober 2013 hob die Beschwerdegegnerin die Rente gestützt auf ein vom Unfallversicherer eingeholtes polydisziplinäres Gutachten nach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) revisionsweise per Ende November 2013 auf. In den darauffolgenden Jahren (2016, 2017, 2020) beantragte der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin wiederholt erfolglos Leistungen (berufliche Massnahmen / Rente) der IV. Das letzte Rentenbegehren vom 11. Februar 2022 wies die Beschwerdegegnerin nach medizinischen Abklärungen, welche unter anderem eine polydisziplinäre Begutachtung durch die medaffairs AG, Basel, beinhalteten, mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 ab.