1. 1.1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 6. August 2001 wegen eines Schleudertraumas bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach diversen Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin ihm mit Verfügung vom 4. September 2003 ab 1. September 2001 eine ganze Invalidenrente zu. Mit Verfügung vom 1. Oktober 2013 hob die Beschwerdegegnerin die Rente gestützt auf ein vom Unfallversicherer eingeholtes polydisziplinäres Gutachten nach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) revisionsweise per Ende November 2013 auf.