Urteil des Bundesgerichts 8C_280/2015 vom 8. August 2015 E. 2.3). Die Beschwerdegegnerin ging demnach gestützt auf die Beurteilung von Dr. med. univ. D._____ zu Recht davon aus, dass eine andauernde (invalidenversicherungsrechtlich relevante) Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus medizinischer Sicht nicht begründbar ist. Die angefochtene Verfügung erweist sich somit als rechtens. 5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.