Dr. med. E._____ aus, der Beginn einer medikamentösen antidepressiven Behandlung erscheine sinnvoll und indiziert. Eine stationäre Behandlung in einer auf Stressfolgeerkrankungen spezialisierten psychiatrischpsychotherapeutischen Fachklinik sei gegebenenfalls zu erwägen (VB 21 S. 2). Dr. med. F._____ stellte daraufhin fest, es scheine, dass es unter der bisherigen Behandlung zu einer Verbesserung gekommen sei. Nun sei auch eine stationäre Behandlung geplant (VB 22 S. 10). Demnach gingen die Dres. med. E._____ und F._____ davon aus, dass therapeutisches Potential besteht. Hinsichtlich der funktionellen Leistungseinschränkungen hielt Dr. med. F.___