Zusätzlich erscheine der Beginn einer medikamentösen antidepressiven Behandlung sinnvoll und indiziert. Eine stationäre Behandlung in einer auf Stressfolgeerkrankungen spezialisierten psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachklinik wäre gegebenenfalls zu erwägen. Der Beschwerdeführer sei -5- zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf unbestimmte Zeit zu 100 % arbeitsunfähig (VB 21 S. 1 f.).