4. 4.1. Der Beschwerdeführer macht unter Hinweis auf die nach Erlass der angefochtenen Verfügung bei der Beschwerdegegnerin eingegangenen Einschätzungen der Dres. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie (VB 21), und F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (VB 22 S. 2 ff.), geltend, diese würden zum überzeugenden Ergebnis kommen, dass die gestellten Diagnosen in der aktuellen Intensität einen erheblichen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit hätten. Hinsichtlich des Krankheitsverlaufs habe insbesondere Dr. med. F.__