2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 19. März 2025 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. April 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 19.03.2025 sei aufzuheben und die Sache zu weiteren Abklärungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. Auslagen und gesetzlicher MwSt.) zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Mai 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.