1. Der 1981 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 5. Oktober 2024 aufgrund eines Erschöpfungszustandes, einer Schlafrhythmusstörung, von Kreislaufproblemen und eines Burnouts bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und erwerbliche Abklärungen und holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (C._____) ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 19. März 2025 ab.