Auch die Feststellung von RAD-Arzt Dr. med. B._____, der Leidensdruck der Beschwerdeführerin sei angesichts fehlender hausärztlicher Konsultationen seit Juni 2024 gering (VB 309 S. 3), ist nicht nachvollziehbar, zumal Dr. med. C._____ mit Bericht vom 17. Dezember 2021 festhielt, Therapieoptionen zur langfristigen Schmerzlinderung könnten nicht angeboten werden (VB 269 S. 2 f.), und auch Dr. med. E._____ mit Bericht vom 27. März 2024 angesichts der beginnenden medial betonten Gonarthrose im linken Knie lediglich eine Serie von neun Physiotherapiesitzungen vorschlug (VB 306 S. 19 f.). Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, weshalb RAD-Arzt Dr. med.