postoperativer Konsultation vom 29. Mai 2024 ebenfalls der orthopädische Fallabschluss erfolgt. Die Hausärztin, Dr. med. G._____, Praktische Ärztin, berichte am 12. März 2024 vor allem anhand der subjektiven Angaben der Beschwerdeführerin. Es fehlten neue, objektive klinische und radiologische Befunde, die eine wesentliche Zustandsverschlechterung belegten bzw. eine längerdauernde Arbeitsunfähigkeit für angepasste leichte Tätigkeiten begründen könnten. Die Beschwerdeführerin habe seit Juni 2024 keine Konsultationen mehr bei der Hausärztin wahrgenommen, was auf einen doch geringen Leidensdruck schliessen lasse. Weitere medizinische Abklärungen erübrigten sich.