Aus den radiologischen Befunden per se resultiere jedoch weiterhin keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit für angepasste leichte Tätigkeiten (VB 309 S. 2). In Bezug auf die erfolgten Schulteroperationen sei gemäss Bericht von Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie sowie Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 9. Mai 2022 der orthopädische Fallabschluss erfolgt. Im Vorfeld der Knieoperation links nehme Dr. med. E._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie sowie Traumatologie des Bewegungsapparates, mit Bericht vom 27. März 2024 keine Stellung zur zumutbaren Arbeitsfähigkeit. Nach der Knieoperation links in der Knieorthopädie F._____ in Bosnien am 7. Mai 2024 sei nach