1.5. Nach weiteren medizinischen Abklärungen, Rücksprache mit dem RAD und Durchführung eines Vorbescheidverfahrens wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 21. März 2025 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 21. März 2025 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. April 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 21.3.2025 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei eine ganze Invalidenrente zuzusprechen.