1.2. Im Rahmen ihrer weiteren Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch die SMAB AG, Bern (SMAB) bidisziplinär begutachten. Gestützt auf das am 16. September 2016 erstattete Gutachten verfügte die Beschwerdegegnerin am 8. Juni 2017 die Aufhebung der Invalidenrente per Ende Juli 2017. Die von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2017.582 vom 13. Dezember 2017 ab.