Im Rahmen einer im März 2006 von Amtes wegen eingeleiteten Revision hob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 11. Januar 2008 die Invalidenente der Beschwerdeführerin per Ende Februar 2008 auf. Diese Verfügung hob das Versicherungsgericht auf Beschwerde der Beschwerdeführerin hin mit Urteil VBE.2008.113 vom 19. Mai 2009 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.