1. 1.1. Die 1963 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 19. Oktober 2000 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Durchführung beruflicher und medizinischer Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 6. Februar 2002 eine ganze Rente ab dem 1. August 2000 zu. Im Rahmen einer im März 2006 von Amtes wegen eingeleiteten Revision hob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 11. Januar 2008 die Invalidenente der Beschwerdeführerin per Ende Februar 2008 auf.