Sie habe in der Folge zwar den theoretischen Teil der Aufnahmeprüfung, nicht aber die körperlichen Tests bestanden (VB 54 S. 10, 15 f.). Die Nichtaufnahme der Ausbildung zur Polizistin ist somit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit der ungenügenden körperlichen Leistung und nicht mit der in der Folge ab September 2012 invalidisierenden psychischen Erkrankung zu erklären. Es ergibt sich aus den Akten somit nicht, dass die Nichtaufnahme der Ausbildung zur Polizistin mit der im September 2011 eingetretenen gesundheitlichen Einschränkung in irgendeinem Zusammenhang stand.