3.3. Dr. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, hielt in seinem psychiatrischen Gutachten vom 24. Oktober 2014 gestützt auf die Angaben der Beschwerdeführerin fest, dass diese im Jahr 2009 für die Polizeischule trainiert und es dabei übertrieben habe, wodurch es zu einem Schienbeinkantensyndrom gekommen sei. Sie habe in der Folge zwar den theoretischen Teil der Aufnahmeprüfung, nicht aber die körperlichen Tests bestanden (VB 54 S. 10, 15 f.).