2.8. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 2. September 2025 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren VBE.2025.307 / VBE.2025.171 beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, worauf diese mit Eingabe vom 10. September 2025 verzichtete. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die Rente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 13. März 2025 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 117) zu Recht rückwirkend per 1. Juni 2023 aufgehoben und mit Verfügung vom 5. Juni 2025 (VB 125) die bereits ausbezahlten Rentenbetreffnisse für Juni 2023 bis März 2025 zurückgefordert hat.