2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST zulasten der Beschwerdegegnerin." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2025.307 erfasst. 2.5. Mit Eingabe vom 6. August 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Vereinigung der Verfahren VBE.2025.171 sowie VBE.2025.307. 2.6. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. August 2025 wurden die Verfahren VBE.2025.171 und VBE.2025.307 vereinigt. 2.7. Mit Vernehmlassung vom 27. August 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerden in beiden Verfahren. -4-