2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. Mai 2025 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, worauf sie mit Eingabe vom 2. Juni 2025 verzichtete. 2.4. Mit Eingabe vom 9. Juli 2025 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht auch Beschwerde gegen die Verfügung vom 5. Juni 2025 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und sei die Rückforderung nach Eintritt der Rechtskraft der Rentenverfügung an die Rentenhöhe anzupassen.