"1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und sei nach gerichtlichen Abklärungen zum Valideneinkommen über den Rentenanspruch ab Juni 2023 neu zu entscheiden. 2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und sei der Beschwerdeführerin ab Juni 2023 eine Rente auf Basis eines Invaliditätsgrades von 42 Prozent zuzusprechen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST zulasten der Beschwerdegegnerin." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2025.171 erfasst. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. Mai 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.