Nach erhobenem Einwand vom 18. November 2024 verfügte die Beschwerdegegnerin am 13. März 2025, nun ausgehend von einem Invaliditätsgrad von 34 %, ihrem Vorbescheid entsprechend die Aufhebung der Invalidenrente per 1. Juni 2023. Am 5. Juni 2025 verfügte die Beschwerdegegnerin zudem die Rückforderung der für Juni 2023 bis März 2025 ausgerichteten Rentenbetreffnisse in der Höhe von gesamthaft Fr. 29'795.00. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 28. April 2025 hatte die Beschwerdeführerin zwischenzeitlich fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 13. März 2025 erhoben und folgende Rechtsbegehren gestellt: -3-