Mit Vorbescheid vom 17. Oktober 2024 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin – die am 1. Juni 2023 eine neue Stelle als Sicherheitsbeauftragte in einem Pensum von 50 % angetreten hatte – aufgrund eines Invaliditätsgrades von nunmehr 17 % die rückwirkende Aufhebung der Invalidenrente per 1. Juni 2023 sowie die Rückforderung der für die Zeit ab dem 1. Juni 2023 bezogenen Rentenleistungen in Aussicht. Nach erhobenem Einwand vom 18. November 2024 verfügte die Beschwerdegegnerin am 13. März 2025, nun ausgehend von einem Invaliditätsgrad von 34 %, ihrem Vorbescheid entsprechend die Aufhebung der Invalidenrente per 1. Juni 2023.