1.2. Mit Schreiben vom 1. Mai 2024 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin den Fragebogen "Revision der Invalidenrente" zu, welchen die Beschwerdeführerin am 17. Mai 2024 ausgefüllt retournierte. Mit Vorbescheid vom 17. Oktober 2024 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin – die am 1. Juni 2023 eine neue Stelle als Sicherheitsbeauftragte in einem Pensum von 50 % angetreten hatte – aufgrund eines Invaliditätsgrades von nunmehr 17 % die rückwirkende Aufhebung der Invalidenrente per 1. Juni 2023 sowie die Rückforderung der für die Zeit ab dem 1. Juni 2023 bezogenen Rentenleistungen in Aussicht.