_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 24. Oktober 2014 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügungen vom 1. Juni 2015 ab 1. September 2012 eine ganze Invalidenrente zu. Am 30. September 2016 stellte die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin einen Antrag auf Kostenübernahme einer beruflichen Umschulung zur Heilpraktikerin. Mit Verfügung vom 24. Januar 2020 wurde dieser Antrag abgewiesen, da die Tätigkeit als Heilpraktikerin der gesundheitlichen Situation nicht angepasst sei und die seit März 2019 ausgeübte Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiterin im Pensum von 40 % der "medizinischen Zumutbarkeit" entspreche.