1. 1.1. Die 1983 geborene, als Sicherheitsmitarbeiterin (noch bis 31. März 2012) tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 25. Januar 2012 erstmalig bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach medizinischen, beruflichen und persönlichen Abklärungen und gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten von Dr. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 24. Oktober 2014 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügungen vom 1. Juni 2015 ab 1. September 2012 eine ganze Invalidenrente zu.