Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten der MEDAS Zürich GmbH vom 4. Dezember 2023). Mit Verfügung vom 19. Juni 2024 stellte die Beschwerdegegnerin ihre Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen per 31. Mai 2024 ein und verneinte einen Rentenanspruch sowie einen Anspruch auf eine Integritätsentschädigung. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 3. Dezember 2024 ab.