1. Die 1990 geborene Beschwerdeführerin war bei der B._____ AG angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Nichtberufs- und Berufsunfällen sowie Berufskrankheiten versichert, als sie am 20. Januar 2021 auf Eis ausrutschte und sich einen Bruch des rechten Fussgelenks zuzog. In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für das Ereignis vom 20. Januar 2021 und richtete die vorübergehenden gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld) aus. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten der MEDAS